Erwägungsgrund 5 32010R1161
Nachdem Laboratoire Vie et Santé am 29. Dezember 2008 gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe betreffend die Wirkung von Catalgine® bouffées de chaleur hinsichtlich der zahlenmäßigen Verringerung von Hitzewallungen abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2009-00852). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Contributes to the reduction in the number of hot flushes“ („Trägt zur zahlenmäßigen Verringerung von Hitzewallungen bei“).