Erwägungsgrund 1 32010R0117
In der Verordnung (EG) Nr. 904/2008 der Kommission sind die Methoden, Verfahrensweisen und Formeln festgelegt, die für die Berechnung des Ergebnisses der Analyse der Waren zu verwenden sind gemäß den Bestimmungen von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1043/2005 der Kommission vom 30. Juni 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates im Hinblick auf die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und die Kriterien zur Festsetzung des Erstattungsbetrags für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden.