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Der Einspruch bezog sich auf die Nichteinhaltung der Bedingungen von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006, insbesondere in Bezug auf den Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität des Produkts. Im Einspruch wurde ebenfalls erklärt, dass die Eintragung der Bezeichnung nicht mit den Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 vereinbar ist, insbesondere in Anbetracht der Kollision der einzutragenden Bezeichnung mit der Bezeichnung einer Tierrasse, und zwar der Rinderrasse Maine-Anjou.
Die Einsprüche betrafen die Nichteinhaltung der in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 festgelegten Bedingungen, insbesondere in Bezug auf den Namen des…
Die Einsprüche betrafen die Nichteinhaltung der in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 festgelegten Bedingungen, insbesondere in Bezug auf den Namen des…
Der Einspruch bezog sich auch auf die Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006, insbesondere in Bezug auf die eingetragene teilweise…
Deutschland und Italien haben gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung eingelegt. In ihren…
Italien hat gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen diese Eintragung eingelegt und dabei die Einspruchsgründe gemäß Artikel 7…
Schweden legte bei der Kommission am 26. Juni 2008 einen Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 ein. Dieser Einspruch stützt sich auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.