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Um kurzfristig eine möglichst große Wirkung der Mittel der Union zu erreichen, sollte die Fazilität von einem oder mehreren Finanzintermediären wie beispielsweise internationalen Finanzinstitutionen verwaltet werden. Für die Auswahl dieser Finanzintermediäre sollte ihre nachgewiesene Fähigkeit ausschlaggebend sein, die Mittel möglichst effizient und effektiv im Hinblick auf das Ziel zu nutzen, möglichst rasch eine größtmögliche Beteiligung anderer öffentlicher und privater Investoren und eine möglichst starke Hebelwirkung zwischen den Mitteln der Union und der Gesamtinvestition zu erzielen, um bedeutende Investitionen in der Union zu erreichen. In Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrisen, die auf die Finanzen lokaler und regionaler Körperschaften besonders nachteilige Auswirkungen haben, sollte jedoch sichergestellt werden, dass diese Körperschaften nicht durch ihre schwierige Haushaltslage daran gehindert werden, die Mittel in Anspruch zu nehmen.
Die Fazilität sollte keinen Präzedenzfall für die Verwendung von Mitteln des Gesamthaushalts der Union und mögliche künftige Finanzierungsmaßnahmen, auch auf…
Der Einsatz von Unionsmitteln ist zweckmäßig und steht in Einklang mit der oben genannten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009. Zudem…
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 sollten nur solche Investitionsvorhaben durch die Fazilität finanziert werden, die einen raschen,…
Eine Verbesserung der finanziellen Anreize ist von zentraler Bedeutung, um die Hürden, die die hohen Vorlaufkosten darstellen, zu senken und Fortschritte bei…
Um Ausnahmesituationen vorzubeugen, in denen die zuständige Behörde nachhaltig nicht reagiert, sollte die Behörde als drittes und letztes Mittel die Befugnis…
Um Ausnahmesituationen vorzubeugen, in denen die zuständige Behörde nachhaltig nicht reagiert, sollte die Behörde als drittes und letztes Mittel die Befugnis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.