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Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 sollten nur solche Investitionsvorhaben durch die Fazilität finanziert werden, die einen raschen, messbaren und erheblichen Einfluss auf die Konjunkturbelebung in der Union, die Steigerung der Energieversorgungssicherheit und die Verringerung von Treibhausgasemissionen haben. Solche Investitionsvorhaben tragen im Einklang mit den Zielen von „Europa 2020“ zu einem umweltverträglichen Wachstum, zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen, vernetzten, nachhaltigen und umweltfreundlichen Wirtschaft sowie zur Sicherung der Beschäftigung, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung des Klimawandels bei.
Die in der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 aufgestellten Kriterien sollten auf die Auswahl und die Förderfähigkeit der im Rahmen der Fazilität finanzierten…
Eine Verbesserung der finanziellen Anreize ist von zentraler Bedeutung, um die Hürden, die die hohen Vorlaufkosten darstellen, zu senken und Fortschritte bei…
von Investitionsvorhaben, die einen raschen, messbaren und erheblichen Nutzen für die Konjunkturbelebung in der Union, die Steigerung der…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich…
Die Fazilität sollte keinen Präzedenzfall für die Verwendung von Mitteln des Gesamthaushalts der Union und mögliche künftige Finanzierungsmaßnahmen, auch auf…
Mit dieser Verordnung wird ein Finanzierungsinstrument geschaffen, das europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung („EEPR“), mit dem Vorhaben im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.