Erwägungsgrund 4 32010R1248
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1255/2009 der Kommission wurde die vorübergehende Aussetzung der Zollbefreiung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 für die Einfuhr der betreffenden Wasser und Getränke in die Union aufgehoben.