Erwägungsgrund 5 32010R1248
Das Zollkontingent für das Jahr 2011 für die betreffenden Wasser und Getränke ist zu eröffnen. Das letzte jährliche Kontingent für diese Waren wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 89/2009 der Kommission für 2009 eröffnet. Da für 2010 kein jährliches Kontingent eröffnet wurde, sollte das Kontingent für 2011 denselben Umfang haben wie das für 2009 eröffnete Kontingent.