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Unter Bezug auf Artikel 60 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 sollte klar gestellt werden, dass die Bescheinigungsbehörde dafür zuständig ist, vollständige Buchungsaufzeichnungen zu führen, insbesondere mit Verweisen auf Beträge, die der Kommission gemäß Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 als unregelmäßig gemeldet wurden.
Gemäß Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sollte klargestellt werden, dass die Bescheinigungsbehörde dafür zuständig ist, vollständige…
In den gemäß Artikel 61 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 geführten Aufzeichnungen ist jeder Betrag im Zusammenhang mit einer der Kommission nach…
Die Bescheinigungsbehörde für ein grenzübergreifendes Programm ist insbesondere dafür zuständig, a) bescheinigte Ausgabenaufstellungen und Zahlungsanträge zu…
Gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, vorbeugende Maßnahmen gegen Unregelmäßigkeiten zu…
Die Pflichten der Mitgliedstaaten bei der Verwaltung und Kontrolle nach Artikel 70 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 und die Berichtigungsmechanismen nach…
Bei der Ausführung dieser Ausgaben beachtet die bescheinigende Stelle die Bestimmungen des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1663/95 und die Leitlinien der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.