Erwägungsgrund 14 32006R1828
Um die Standards für die Bescheinigung von Ausgaben und die Erstellung der Zahlungsanträge zu harmonisieren, sollte der Inhalt solcher Bescheinigungen und Anträge festgelegt und die Art und Qualität der ihnen zugrunde liegenden Informationen spezifiziert werden. Für die Buchführung gemäß Artikel 61 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 über die wieder einzuziehenden Beträge und die einbehaltenen Beträge, wenn eine für ein Vorhaben bestimmte Beteiligung oder ein Teil davon gestrichen wurde, und für eine entsprechende Unterrichtung der Kommission sollten detaillierte Verfahren festgelegt werden.