Erwägungsgrund 7 32010R1256
Um eine Unterbrechung der Fischereiaktivitäten zu vermeiden und um den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, müssen diese Fischereien am 1. Januar 2011 geöffnet werden. Aus Gründen der Dringlichkeit sollte diese Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —