Art. 2 Abs. 2 31991L0322Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Bestimmungen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem in der vorliegenden Richtlinie…
Art. 19 Abs. 5 32002R2368VERORDNUNG (EG) Nr. 2368/2002 DES RATES vom 20. Dezember 2002 zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, für welche der in Artikel 4 Absatz 5 und in Artikel 12 Absatz 3 genannten Möglichkeiten sie sich entschieden…
Art. 9 Abs. 2 32023R1529VERORDNUNG (EU) 2023/1529 DES RATES vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Festlegung der entsprechenden Bestimmungen gemäß Absatz 1 unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit…
Art. 18 Abs. 2 31989L0391Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet bereits…
Art. 9 Abs. 1 32010R0557Auf Aufforderung der Kommission teilen die Mitgliedstaaten der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen…