Erwägungsgrund 1 32010R1263
Am 3. Juni 2010 wurde ein neues Protokoll (im Folgenden „Protokoll“) über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung, die nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen (im Folgenden „Abkommen“) vorgesehen sind, paraphiert. Das Protokoll räumt den EU-Schiffen in den Gewässern, die in Fischereifragen der Hoheit und Gerichtsbarkeit der Republik Seychellen unterliegen, Fangmöglichkeiten ein.