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In der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 der Kommission vom 30. Juni 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 hinsichtlich eines Gemeinschaftsziels zur Senkung der Prävalenz bestimmter Salmonella-Serotypen bei Zuchtherden von Gallus gallus wurde für einen am 31. Dezember 2009 ablaufenden Übergangszeitraum ein Gemeinschaftsziel zur Senkung der Prävalenz bestimmter Salmonella-Serotypen bei Gallus-gallus-Zuchtherden festgelegt. Nach diesem Datum darf der Anteil der erwachsenen Gallus-gallus-Zuchtherden, die in Bezug auf Salmonella enteritidis, Salmonella infantis, Salmonella hadar, Salmonella typhimurium bzw. Salmonella virchow („relevante Salmonella spp.“) positiv reagiert haben, höchstens 1 % betragen. Folglich ist es notwendig, für die Zeit nach dem Übergangszeitraum ein ständiges Unionsziel zur Verringerung der relevanten Salmonella spp. festzulegen.
Ab dem 1. Januar 2010 gilt entsprechend Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 für die Verringerung von Salmonella spp. bei…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 der Kommission vom 30. Juni 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 hinsichtlich eines Gemeinschaftsziels…
Abweichend von Absatz 2 Buchstabe e) und Absatz 4 gelten für Geflügel während einer Übergangszeit folgende Vorschriften: Das für die Übergangszeit festgelegte…
Unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Gutachtens der EFSA und in Anbetracht der Tatsache, dass mehr Zeit erforderlich ist, um den Trend hinsichtlich…
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 ist die EFSA zur Festlegung des ständigen Unionsziels für Gallus-gallus-Zuchtherden angehört worden. Am 26. März…
Was Zuchtherden anbelangt, legt die Verordnung (EG) Nr. 1091/2005 der Kommission vom 12. Juli 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.