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Wegen der Nähe der EU-Gewässer zu den Gewässern unter der Hoheit und Gerichtsbarkeit Norwegens und der Färöer empfiehlt es sich, für Fischereifahrzeuge unter der Flagge Norwegens oder der Färöer, die in den EU-Gewässern fischen, besondere Genehmigungsbedingungen festzulegen.
Fischereifahrzeuge unter der Flagge Norwegens und Fischereifahrzeuge unter der Flagge der Färöer, die in EU-Gewässern auf Blauen Wittling und Makrele fischen…
Zum Fischfang in den EU-Gewässern berechtigte Fischereifahrzeuge unter der Flagge Norwegens oder Fischereifahrzeuge, die auf den Färöern registriert sind, üben…
Wegen der Nähe der Gewässer der Europäischen Union (EU) zu den Gewässern unter der Hoheit und Gerichtsbarkeit Norwegens und der Färöer empfiehlt es sich, für…
Fischereifahrzeuge unter der Flagge Norwegens und Fischereifahrzeuge, die auf den Färöern registriert sind, dürfen im Rahmen der in Anhang I festgesetzten…
Die Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe in den norwegischen und den färöischen Gewässern sowie in den EU-Gewässern für Bestände, die mit diesen Ländern gemeinsam…
Fischereifahrzeuge unter der Flagge Venezuelas oder Norwegens und Fischereifahrzeuge, die auf den Färöern registriert sind, dürfen im Rahmen der in Anhang I…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.