Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um eine einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur bei Waren und Erzeugnissen, die ihren Verwendern helfen sollen, mit dem Rauchen aufzuhören, zu gewährleisten, muss in Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur eine zusätzliche Anmerkung 2 eingefügt werden.
Folglich ist auch die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 15 der Kombinierten Nomenklatur zu Olivenöl anzupassen.
Bestimmte nikotinhaltige Erzeugnisse, die ihren Verwendern helfen sollen, mit dem Rauchen aufzuhören, wurden von den Zollbehörden verschiedener Mitgliedstaaten…
Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Vorschriften für die Einreihung der…
Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Vorschriften für die Einreihung der…
Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Vorschriften für die Einreihung der…
Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Vorschriften für die Einreihung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.