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Auf ihrer Jahrestagung 2009 hat die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik bestätigt, dass zwei Hochseegebiete im WCPFC-Übereinkommensbereich ab 1. Januar 2010 für den Fang von Großaugenthun und Gelbflossenthun durch Ringwadenfischer geschlossen werden. Sie hat ferner für jede Vertragspartei des Übereinkommens eine Höchstmenge für die Schwertfisch-Fischerei festgesetzt. Diese neuen Bestimmungen müssen in EU-Recht umgesetzt werden.
Der folgende Artikel wird eingefügt: Sperrgebiete für die Ringwadenfischerei Die Fischerei auf Großaugenthun und Gelbflossenthun durch Ringwadenfischer ist in…
Die Fischerei auf Großaugenthun und Gelbflossenthun durch Ringwadenfischer ist in den folgenden Hochseegebieten verboten: a) in den internationalen Gewässern,…
Die Fischerei auf Großaugenthun und Gelbflossenthun durch Ringwadenfischer ist in den folgenden Gebieten der Hohen See verboten: a) in den internationalen…
Auf ihrer dritten Jahrestagung hat die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) Aufwandsbeschränkungen für Gelbflossenthun,…
Die Ringwadenfischerei auf Gelbflossenthun (Thunnus albacares), Großaugenthun (Thunnus obesus) und Echten Bonito (Katsuwonus pelamis) ist wie folgt verboten: a)…
Alle Ringwadenfischer, die in dem in Absatz 1 genannten Teil des WCPFC-Übereinkommensbereichs im Einsatz sind, behalten alle Fänge an Großaugenthun,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.