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Am 15. Januar bzw. am 26. Januar 2010 wurden die Konsultationen mit den Färöern bzw. Norwegen abgeschlossen und die Regelungen für die Fangmöglichkeiten für 2010 festgesetzt. Folglich müssen die mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 festgesetzten vorläufigen Fangmöglichkeiten für die betreffenden Fischbestände für 2010 durch die Fangmöglichkeiten gemäß den Vereinbarungen ersetzt werden.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 werden bis zum Abschluss der Konsultationen mit Norwegen und den Färöern über die Regelungen für 2010 vorläufige…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Grönland vorgesehen…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 wurden für 2010 die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie für…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 des Rates wurden für 2010 die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie…
Die Fangquoten für das Jahr 2010 wurden mit folgenden Rechtsakten festgelegt: — Verordnung (EG) Nr. 1359/2008 des Rates; — Verordnung (EG) Nr. 1226/2009 des…
Die Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe in den norwegischen und den färöischen Gewässern sowie in den EU-Gewässern für Bestände, die mit diesen Ländern gemeinsam…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.