Erwägungsgrund 4 32010R0220
In der Europäischen Beschäftigungsstrategie wird umfassend dargelegt, dass die Beschäftigungsaspekte der Zuwanderung berücksichtigt werden müssen, und insbesondere unterstrichen, dass die Arbeitsmarktsituation von Migranten verbessert werden muss. In den beschäftigungspolitischen Leitlinien, die durch die Entscheidung 2008/618/EG des Rates erlassen wurden und ein integraler Bestandteil des „Pakets integrierter Leitlinien“ sind, durch das im Rahmen der erneuerten Lissabon-Strategie das Wachstum und die Beschäftigung in Europa angekurbelt werden sollen, wird besondere Aufmerksamkeit dafür gefordert, die Beschäftigungsdefizite benachteiligter Menschen, auch von Staatsangehörigen von Drittstaaten im Vergleich zu EU-Bürgern, erheblich zu verringern. In den Leitlinien wird ausdrücklich festgestellt, dass die Bekämpfung der Diskriminierung und die Integration von Zuwanderern von zentraler Bedeutung sind und dass ein angemessenes Management der Wirtschaftsmigration notwendig ist, um den Arbeitsmarkterfordernissen besser gerecht zu werden. Geeignete Daten zur Überwachung dieser Aspekte sind von größter Bedeutung, insbesondere da aufgrund der Alterung der Erwerbsbevölkerung der EU und des prognostizierten Fachkräftemangels der Bedarf an Arbeitsmigration in den nächsten Jahren weiter steigen wird.