Art. 2 32008R0202VERORDNUNG (EG) Nr. 202/2008 DER KOMMISSION vom 4. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Anzahl und Bezeichnung der Wissenschaftlichen Gremien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32017R2228VERORDNUNG (EU) 2017/2228 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2017 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0222VERORDNUNG (EU) Nr. 222/2010 DER KOMMISSION vom 17. März 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Sedano Bianco di Sperlonga (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0286VERORDNUNG (EU) Nr. 286/2010 DER KOMMISSION vom 6. April 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 88/2007 betreffend die Übermittlung von statistischen Daten über die Teigwarenmengen
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R2028VERORDNUNG (EG) Nr. 2028/2006 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 600/2005 hinsichtlich der Zulassung der zur Gruppe der Mikroorganismen gehörenden Zusatzstoffzubereitung aus Bacillus licheniformis DSM 5749 und Bacillus subtilis DSM 5750 (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.