Erwägungsgrund 2 32010R0286
Zur Verringerung des bürokratischen Aufwands ist die Möglichkeit einzuräumen, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die statistischen Daten nicht übermitteln, wenn die Zahlung einer Erstattung für die Ausgangserzeugnisse des Getreidesektors, die zur Herstellung der Teigwaren der genannten KN-Codes dienten, ausgesetzt wurde oder gleich null ist.