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Nach der Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats sollten Mitgliedstaaten Visa für den längerfristigen Aufenthalt rechtzeitig durch Aufenthaltstitel ersetzen, damit es Drittstaatsangehörigen, die sich aufgrund eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, ermöglicht wird, während ihres Aufenthalts in andere Mitgliedstaaten oder bei der Rückreise in ihren Herkunftsstaat durch das Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten zu reisen. Immer häufiger ersetzen Mitgliedstaaten nach der Einreise von Drittstaatsangehörigen in ihr Hoheitsgebiet jedoch nicht oder erst mit beträchtlichen Verzögerungen Visa für den längerfristigen Aufenthalt durch Aufenthaltstitel. Für Drittstaatsangehörige, die sich aufgrund eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, hat diese rechtliche und praktische Situation erhebliche negative Folgen für ihren freien Personenverkehr im Schengen-Gebiet.
Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen, der von einem nicht an der Annahme dieser Verordnung beteiligten Mitgliedstaat oder…
Bis der Drittstaatsangehörige die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangt hat, kann der zweite Mitgliedstaat die Verlängerung des…
Zur Überwindung der Probleme von Drittstaatsangehörigen, die sich aufgrund eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat aufhalten,…
Visa für den längerfristigen Aufenthalt haben eine Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr. Gestattet ein Mitgliedstaat einem Drittausländer einen Aufenthalt…
Im Einklang mit der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den…
Ein Drittstaatsangehöriger mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt, das von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, sollte daher für drei Monate in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.