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Gemäß der Richtlinie 2007/2/EG gewähren die Mitgliedstaaten den Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft nach harmonisierten Bedingungen Zugang zu Geodatensätzen und -diensten.
Die Mitgliedstaaten gewähren den Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft nach harmonisierten Bedingungen Zugang zu Geodatensätzen und -diensten. Die…
Die Richtlinie 2007/2/EG enthält allgemeine Bestimmungen zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Im Rahmen dieser…
Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Bedingungen für den Zugang zu Geodatensätzen und -diensten gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2007/2/EG festgelegt.
Die Richtlinie 2007/2/EG enthält allgemeine Bestimmungen zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Da es für das…
In der Richtlinie 2007/2/EG sind allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft festgelegt. Die…
In jeder Regelung des Zugangs zu Geodatensätzen und -diensten werden die Begriffsbestimmungen in Artikel 3 der Richtlinie 2007/2/EG verwendet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.