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Diese Verordnung sollte dringend in Kraft treten, damit diese Beschränkungen möglichst rasch in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgenommen werden.
Um die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, sollte die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Entsprechend den Bestimmungen über Übergangsmaßnahmen in Artikel 137 der REACH-Verordnung ist es angezeigt, Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006…
Um die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, sollte die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollte daher entsprechend geändert werden.
Bestimmte Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollten geändert werden, damit die Definitionen von „Verwendung“ und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.