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Zur Verringerung des bürokratischen Aufwands ist die Möglichkeit einzuräumen, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die statistischen Daten nicht übermitteln, wenn die Zahlung einer Erstattung für die Ausgangserzeugnisse des Getreidesektors, die zur Herstellung der Teigwaren der genannten KN-Codes dienten, ausgesetzt wurde oder gleich null ist.
Wenn die Erstattung für die Ausgangserzeugnisse des Getreidesektors, die zur Herstellung von Teigwaren der KN-Codes 1902 11 00 und 1902 19 dienten, ausgesetzt…
Wenn die Erstattung für die Ausgangserzeugnisse des Getreidesektors, die zur Herstellung von Teigwaren der KN-Codes 1902 11 00 und 1902 19 dienten, ausgesetzt…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 88/2007 der Kommission vom 12. Dezember 2006 über besondere Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen für in Form von…
Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15. April 1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei…
Werden Erzeugnisse des Getreidesektors, die sich in einem der in Artikel 23 Absatz 2 des Vertrages genannten Zustände befinden, bei der Herstellung von Waren…
Die Verordnung (EG) Nr. 1043/2005 der Kommission vom 30. Juni 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates im Hinblick auf die Gewährung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.