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Die in der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 festgelegten allgemeinen Maßnahmen sollten durch die Einführung von Vorschriften geändert werden, die den Einsatz von Metalldetektoren bei der Kontrolle von aufgegebenem Gepäck, Fracht und Post in geeigneten Fällen zulassen und die Einführung von Übergangsregelungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen in Sicherheitsbereichen oder an Bord von Luftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum gestatten, um die Sicherheitsstandards nicht zu beeinträchtigen.
Der Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission vom 2. April 2009 zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen…
Es ist jetzt an der Zeit, die Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen aufzuheben und schrittweise von einem Verbot der meisten…
Laut der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 sind Flüssigkeiten, Aerosole und Gele nicht als Kategorie von Gegenständen anzusehen, deren Mitführen in…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 29. April 2010. Diese Verordnung ist in…
Diese allgemeinen Maßnahmen sind notwendig, damit die Luftsicherheit in der Europäischen Union ein Niveau erreicht, das den Standards entspricht, die in der…
Der Erkennung von flüssigen Explosivstoffen dienende Methoden, einschließlich Technologien, sollten so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis 29. April 2010,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.