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Der Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission vom 2. April 2009 zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt nennt in Teil A.3 die zugelassenen Methoden für die Kontrolle von Gepäck, Frachtstücken und Postsendungen sowie von Post und Material von Luftfahrtunternehmen, die im Frachtraum eines Luftfahrzeugs befördert werden sollen. Es ist notwendig, in bestimmten Zeitabständen zusätzliche Kontrollmethoden mit nachgewiesener Effektivität bei der Kontrolle bestimmter oder aller Arten von Fracht zuzulassen und eine Rechtsgrundlage für die Entwicklung entsprechender detaillierter Durchführungsbestimmungen zu schaffen. Metalldetektoren sind als effektive Kontrolltechnik für bestimmte Arten von Fracht zu betrachten.
Die in der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 festgelegten allgemeinen Maßnahmen sollten durch die Einführung von Vorschriften geändert werden, die den Einsatz von…
Diese Verordnung sieht allgemeine Maßnahmen zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 genannten gemeinsamen Grundstandards vor, die dazu…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Zeitpunkt, der in den…
Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 sieht außerdem vor, dass die Kommission detaillierte Maßnahmen für die Durchführung der im Anhang der…
Für den Betrieb von Kontrollausrüstungen zum Aufspüren von Flüssigsprengstoffen ist es erforderlich, dass Flughäfen oder sonstige für die Luftsicherheit…
Der Erkennung von flüssigen Explosivstoffen dienende Methoden, einschließlich Technologien, sollten so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis 29. April 2010,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.