Erwägungsgrund 2 32010R0334
Der Kommission wurde ein Antrag auf Änderung der Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Futtermittelzusatzstoffs vorgelegt. Diesem Antrag waren die einschlägigen Unterlagen beigefügt. Die Kommission leitete den Antrag an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) weiter.