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In Anhang I Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 sind die bezüglich Listeria monocytogenes geltenden Lebensmittelsicherheitskriterien für bestimmte verzehrfertige Lebensmittel festgelegt. In Nummer 1.3 sind die Grenzwerte für verzehrfertige Lebensmittel aufgeführt, die weder für Säuglinge noch für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und die Vermehrung von L. monocytogenes nicht begünstigen können. Die Lebensmittelunternehmer müssen für die in Verkehr gebrachten Erzeugnisse während der gesamten Haltbarkeitsdauer nachweisen, dass die Kriterien eingehalten werden.
Erforderlichenfalls haben die für die Herstellung des Erzeugnisses verantwortlichen Lebensmittelunternehmer Untersuchungen gemäß Anhang II durchzuführen, um die…
Anhang I Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 enthält die Lebensmittelsicherheitskriterien, die bestimmte Lebensmittelkategorien erfüllen müssen; dazu…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel werden die mikrobiologischen…
Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und…
Der Erzeuger oder Hersteller eines Lebensmittels muss entscheiden, ob das Erzeugnis als solches verzehrfertig ist, ohne gekocht oder anderweitig verarbeitet zu…
In der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel sind zudem die mikrobiologischen Kriterien für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.