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Um für verzehrfertige Lebensmittel, die nicht für Säuglinge oder für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind, und die das Wachstum von Listeria monocytogenes unterstützen können, dasselbe Gesundheitsschutzniveau von der Herstellung bis zum Vertrieb zu gewährleisten, sollte das Lebensmittelsicherheitskriterium „Listeria monocytogenes in 25 g nicht nachweisbar“ immer dann gelten, wenn diese Lebensmittel während ihrer Haltbarkeitsdauer in Verkehr gebracht werden und wenn der Lebensmittelunternehmer, der diese Lebensmittel hergestellt hat, nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweisen konnte, dass der Gehalt an Listeria monocytogenes während der gesamten Haltbarkeitsdauer den Grenzwert von 100 KBE/g nicht überschreiten wird.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 darf Listeria monocytogenes in 25 g verzehrfertigen Lebensmitteln, die nicht für Säuglinge oder für besondere…
In Anhang I Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 sind die bezüglich Listeria monocytogenes geltenden Lebensmittelsicherheitskriterien für bestimmte…
Das Risiko, sich über Lebensmittel mit Listeriose zu infizieren, wird sowohl durch die individuelle Anfälligkeit des Verbrauchers als auch dadurch bestimmt, wie…
In der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 wurde ein Lebensmittelsicherheitskriterium festgelegt in Bezug auf Listeria monocytogenes in anderen als für Säuglinge oder…
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 wird Kapitel 1 (Lebensmittelsicherheitskriterien) wie folgt geändert: 1. Eintrag 1.2 erhält folgende Fassung:…
(7) Dieses Kriterium gilt für Erzeugnisse, bevor sie aus der unmittelbaren Kontrolle des Lebensmittelunternehmers, der sie hergestellt hat, gelangt sind, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.