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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1274/2007 der Kommission wurden die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 festgelegten Referenzgrößen für die in den Gebieten in äußerster Randlage registrierten Fangflotten infolge der gemeinsamen Erklärung des Rates und der Kommission auf der Tagung des Rates „Fischerei“ vom 27. Juli 2006 neu festgesetzt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 der Kommission wurden die Durchführungsbestimmungen zur Steuerung der Flottenkapazität der in Gebieten in äußerster…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 der Kommission wurden Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 639/2004 des Rates zur Steuerung der…
Die Entwicklungspläne tragen zur nachhaltigen Entwicklung des Fischereisektors in den Regionen in äußerster Randlage bei. In diesem Rahmen sind die…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 639/2004 gelten für die Steuerung der Flottenkapazität der in Gebieten in äußerster Randlage registrierten Fangflotten bis zum 31.…
In der Verordnung (EG) Nr. 2270/2004, der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 des Rates vom 22. Dezember 2005 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden…
In der Verordnung (EG) Nr. 2270/2004 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.