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Im Falle bestimmter Flottensegmente der französischen Gebiete in äußerster Randlage hatte die Verordnung (EG) Nr. 1274/2007 den Zweck, eine bedeutende Zahl von Schiffen zu regularisieren, die vor dem 31. Dezember 2006 Fangtätigkeiten durchgeführt haben und tätig waren, ohne im EU-Flottenregister registriert zu sein. Diese Regularisierungen galten als Ausdehnungen der für die betreffenden Regionen in äußerster Randlage vorgelegten Entwicklungspläne.
Gleichzeitig wurden der Kommission ergänzende Angaben über die vorgeschlagenen Regularisierungen einer bedeutenden Zahl von Schiffen übermittelt, die vor dem…
Eine neuere und umfassendere Bestandsaufnahme der in den abgelegensten französischen Gebieten in äußerster Randlage von Guayana und Martinique tätigen…
Um die nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors in den Gebieten in äußerster Randlage zu fördern, empfiehlt es sich daher, die Notwendigkeit der…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 der Kommission wurden die Durchführungsbestimmungen zur Steuerung der Flottenkapazität der in Gebieten in äußerster…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 639/2004 gelten für die Steuerung der Flottenkapazität der in Gebieten in äußerster Randlage registrierten Fangflotten bis zum 31.…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 der Kommission wurden Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 639/2004 des Rates zur Steuerung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.