Erwägungsgrund 3 32010R0421
Die grönländischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass die TAC auf 150000 Tonnen festgesetzt worden ist und dass Grönland der Union gemäß dem im Rahmen des Protokolls festgesetzten Anteil 11550 Tonnen zuweisen wird, die vor dem 30. April 2010 zu fangen sind.