Art. 3 32010R0801VERORDNUNG (EU) Nr. 801/2010 DER KOMMISSION vom 13. September 2010 zur Durchführung von Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Flaggenstaat-Kriterien (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt an zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32010R1212VERORDNUNG (EU) Nr. 1212/2010 DES RATES vom 29. November 2010 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren
Diese Verordnung tritt am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32010R0956VERORDNUNG (EU) Nr. 956/2010 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2010 zur Änderung des Anhangs X der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste der Schnelltests (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32010R1238VERORDNUNG (EU) Nr. 1238/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2010 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates hinsichtlich der Zollbefreiung für bestimmte pharmazeutische Wirkstoffe mit einem von der Weltgesundheitsorganisation vergebenen „Internationalen Freinamen“ (INN) und für bestimmte Erzeugnisse, die zur Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendet werden
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32008R0212VERORDNUNG (EG) Nr. 212/2008 DER KOMMISSION vom 7. März 2008 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. April 2011.
Art. 2 32010R0395VERORDNUNG (EU) Nr. 395/2010 DER KOMMISSION vom 7. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 hinsichtlich der Verwaltungsvereinbarungen über Fangbescheinigungen
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2010.