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Gebühren für einen Antrag gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: 4 000 EUR Abschnitt 2 – Ermäßigte Gebühren für KMU für einen Stoff in bis zu fünf Gemischen 2.1 Ermäßigte Gebühr für mittlere Unternehmen 2 800 EUR 2.2 Ermäßigte Gebühr für kleine Unternehmen 1 600 EUR 2.3 Ermäßigte Gebühr für Kleinstunternehmen 400 EUR Abschnitt 3 – Gebühr für die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung je Gruppe von zehn weiteren Gemischen 3.1 Standardgebühr 500 EUR 3.2 Ermäßigte Gebühr für mittlere Unternehmen 350 EUR 3.3 Ermäßigte Gebühr für kleine Unternehmen 200 EUR 3.4 Ermäßigte Gebühr für Kleinstunternehmen 100 EUR
Für die Verwendung der alternativen chemischen Bezeichnung des Stoffes gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in weiteren Gemischen wird…
Tabelle 1 Standardgebühren Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 1-10 t 2 078 EUR 1 558 EUR Gebühr für Stoffe im…
Gebühren für die Vorschläge gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: 12 000 EUR Abschnitt 2 — Ermäßigte Gebühren für KMU 2.1. Ermäßigte…
Tabelle 1 Standardgebühren Grundgebühr 64 650 EUR Zusatzgebühr pro Stoff 12 930 EUR Zusatzgebühr pro Verwendung 58 185 EUR Tabelle 2 Ermäßigte Gebühren für…
Tabelle 1 Standardgebühren für die Aktualisierung des Mengenbereichs Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 10-100…
Tabelle 1 Standardgebühren Angaben, für die eine vertrauliche Behandlung beantragt wird Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung Reinheitsgrad und/oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.