Erwägungsgrund 1 32010R0454
Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 wurden die Rechtsvorschriften der EU betreffend die Vermarktungsbedingungen für Einzel- und Mischfuttermittel vollständig überarbeitet, und nach Artikel 32 Absatz 4 dieser Verordnung können Maßnahmen zur Erleichterung der Umstellung auf die neuen Vorschriften ergriffen werden.