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Zur Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus dem im Rahmen der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde geschlossenen, mit dem Beschluss 94/800/EG des Rates genehmigten Übereinkommen über die Landwirtschaft (nachstehend: „Übereinkommen über die Landwirtschaft“) ergeben, sind zahlreiche detailliertere Angaben über die Ein- und Ausfuhr, insbesondere über die Beantragung von Lizenzen und ihre Nutzung erforderlich. Für eine bestmögliche Nutzung ist eine rasche Information über die Entwicklung der Ausfuhren nötig.
Um einen klaren und vollständigen Überblick über die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lizenzen beim Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu geben,…
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 ist das Kontingent anhand von Einfuhrlizenzen zu verwalten. Zu diesem Zweck sind die Antragstellung…
Diese Lage bietet die Möglichkeit, die bestehenden Regeln für die verschiedenen Marktsektoren eingehend zu prüfen und die derzeitigen Praktiken der…
Die in den USA zuständigen Behörden unterscheiden bei der Verwaltung der Einfuhren zwischen dem der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der Uruguay-Runde…
Es empfiehlt sich, die Einzelheiten der Benachrichtigung der Bieter über die Ausschreibungsergebnisse sowie über die Erteilung der zur Ausfuhr der…
Nach der Umsetzung der in den multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommen in das Recht der Europäischen Union gibt es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.