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Um einen klaren und vollständigen Überblick über die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lizenzen beim Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu geben, ist die Liste der den genannten Anforderungen unterliegenden Einfuhren und Ausfuhren in der Verordnung (EG) Nr. 376/2008 aufzuführen.
Diese Lage bietet die Möglichkeit, die bestehenden Regeln für die verschiedenen Marktsektoren eingehend zu prüfen und die derzeitigen Praktiken der…
Die Erzeugnisse, für die eine Einfuhrlizenz vorzulegen ist, sind in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 376/2008 aufgeführt.
Die Erzeugnisse, für die eine Einfuhrlizenz vorzulegen ist, sind in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 376/2008 aufgeführt.
Für die Verwaltung der Ein- und Ausfuhren hat die Kommission die Befugnis erhalten, diejenigen Erzeugnisse festzulegen, deren Einfuhr und/oder Ausfuhr von der…
Die betreffenden Kontingente sollten durch Einfuhrlizenzen verwaltet werden. Zu diesem Zweck sollten vorbehaltlich der vorliegenden Verordnung die Verordnung…
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 ist das Kontingent anhand von Einfuhrlizenzen zu verwalten. Zu diesem Zweck sind die Antragstellung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.