Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 948/2009 wird in der Zeile des KN-Codes 0803 00 19 „Bananen, andere als Mehlbananen, frisch“ der Eintrag in Spalte 3 (Vertragsmäßiger Zollsatz) durch „148 EUR/1 000 kg/net“ ersetzt.
In Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 wird in der Zeile des KN-Codes 0803 00 19 „Bananen, andere als…
In Anhang I des Beschlusses Nr. 2/2000 wird Folgende eingefügt: KN-Code Warenbezeichnung Jährliches Zollkontingent Zollsatz des Zollkontingents „0803 00 19…
Die zum Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs in den freien Verkehr überführten Bananen des KN-Codes 0803 00 19, für die eine Einfuhrlizenz vorzulegen ist, sind…
„(1) Für Bananen der Position 0803 90 10 der Kombinierten Nomenklatur (Bananen, frisch, ohne Mehlbananen) mit Ursprung in Zentralamerika, die unter der…
Der Zollsatz für die Waren des KN-Codes 0803 00 19 wird im Rahmen des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.1834 im Anhang dieser Verordnung auf 70…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.