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Damit die Vergleichbarkeit der Daten aus den Volks- und Wohnungszählungen der Mitgliedstaaten gewährleistet ist und zuverlässige unionsweite Übersichten erstellt werden können, sollte es sich in allen Mitgliedstaaten um dasselbe Programm handeln.
Es ist erforderlich, die Vergleichbarkeit der Daten über den Güter- und Personenverkehr in Bezug auf die einzelnen Mitgliedstaaten und in Bezug auf die…
Damit die Vergleichbarkeit der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten gewährleistet ist und verlässliche Übersichten auf Gemeinschaftsebene angefertigt…
Damit die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet ist, die aus in den Mitgliedstaaten durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen stammen, und zuverlässige…
Die Unterschiede der in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbaren Informationen erschweren den Vergleich, und die Erfassung statistischer Daten sollte für die…
Die Mitgliedstaaten sollten so weit möglich statistische Verfahren verwenden, vorausgesetzt, diese Verfahren entsprechen internationalen Normen und tragen zur…
Unter Berücksichtung der Erfordernisse des Binnenmarkts und im Interesse der Wirksamkeit dieser Verordnung sollte eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.