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Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sollte die Kommission ein Programm der statistischen Daten und die Metadaten für die Volks- und Wohnungszählungen beschließen, die der Kommission vorzulegen sind.
Mit dieser Verordnung werden das Programm der statistischen Daten und die Metadaten für die Volks- und Wohnungszählungen festgelegt, die der Kommission…
Damit die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet ist, die aus in den Mitgliedstaaten durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen stammen, und zuverlässige…
Um die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 zu erfüllen, werden in der vorliegenden Verordnung die Modalitäten und die Struktur der von den…
Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 ist die Aufstellung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung umfassender Bevölkerungs- und Wohnungsdaten im Abstand…
Die Kommission (Eurostat) muss über hinreichend zuverlässige, ausführliche und vergleichbare Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation verfügen, um…
In der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.