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In Teil 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1359/2008 erhält der Eintrag für Grenadierfisch in ICES Untergebiet III (Gemeinschaftsgewässer und Gewässer außerhalb der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit von Drittländern) folgende Fassung: „Art: Grenadierfisch Coryphaenoides rupestris Gebiet: III (Gemeinschaftsgewässer und Gewässer außerhalb der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit von Drittländern) (RNG/03-) Jahr 2009 2010 Dänemark 804 804 Deutschland 5 5 Schweden 41 41 EG 850 850
(1) Bis zum Abschluss der Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Norwegen wird im ICES-Gebiet IIIa nicht gezielt auf Grenadierfisch gefischt.“
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