Erwägungsgrund 7 32010R1225
Bei den Tiefseehaien gelten die wichtigsten kommerziellen Arten als erschöpft, weshalb es keine gezielte Befischung geben sollte. Bis die Mengen unvermeidbarer Beifänge im Rahmen von Selektivitätsprojekten und mittels anderer technischer Maßnahmen ermittelt sind, sollten keine Beifänge angelandet werden dürfen.