Erwägungsgrund 1 32010R0555
Die Verordnung (EG) Nr. 1412/2006 des Rates vom 25. September 2006 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon enthält im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/625/GASP das Verbot, technische Hilfe, Finanzmittel oder Finanzhilfen für Empfänger in Libanon oder zur Verwendung in Libanon bereitzustellen.