Art. 3 32020R0560VERORDNUNG (EU) 2020/560 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 508/2014 und (EU) Nr. 1379/2013 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Fischerei- und Aquakultursektor
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 5 32010R0006VERORDNUNG (EU) Nr. 6/2010 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2010 zur Einleitung einer Überprüfung der Verordnungen (EG) Nr. 1292/2007 und (EG) Nr. 367/2006 des Rates (Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und eines endgültigen Ausgleichszolls auf Einfuhren von Folien aus Polyethylenterephthalat mit Ursprung in Indien und Ausweitung dieser Zölle auf unter anderem aus Israel versandte Einfuhren dieser Ware) zum Zwecke der Prüfung der Möglichkeit einer Befreiung eines israelischen Ausführers von diesen Maßnahmen sowie zur Aufhebung des Antidumpingzolls gegenüber den Einfuhren dieses Ausführers und zur zollamtlichen Erfassung der letztgenannten Einfuhren
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32005R0006VERORDNUNG (EG) Nr. 6/2005 DER KOMMISSION vom 4. Januar 2005 zur Berichtigung der Verordnungen (EG) Nr. 46/2003 und (EG) Nr. 47/2003 hinsichtlich der Mischungen von Obst und Gemüse unterschiedlicher Arten in derselben Verkaufsverpackung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32014R0506VERORDNUNG (EU) Nr. 506/2014 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2014 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf Ethyllaurylarginat als Konservierungsmittel in bestimmten wärmebehandelten Fleischerzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32005R0546VERORDNUNG (EG) Nr. 546/2005 DER KOMMISSION vom 8. April 2005 zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 437/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Vergabe von Meldelandcodes und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1358/2003 der Kommission im Hinblick auf die Aktualisierung der Liste der Gemeinschaftsflughäfen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.