Erwägungsgrund 1 32010R0581
Um wirksam kontrollieren zu können, ob die in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 festgelegten Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten von den Fahrern und Unternehmen eingehalten werden, müssen die von der Fahrzeugeinheit und auf der Fahrerkarte aufgezeichneten Daten regelmäßig heruntergeladen werden.