Erwägungsgrund 5 32010R0581
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen ist es zweckmäßig, die herunterzuladenden relevanten Daten zu definieren.
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen ist es zweckmäßig, die herunterzuladenden relevanten Daten zu definieren.