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Eine Management- oder Investmentgesellschaft stellt sicher, dass die wesentlichen Informationen für den Anleger mindestens alle zwölf Monate überprüft werden.
Eine Überprüfung findet vor jeder vorgeschlagenen Änderung des Prospekts, der Vertragsbedingungen des Fonds bzw. der Satzung der Investmentgesellschaft statt, sofern diese Änderung nicht bereits Gegenstand der in Absatz 1 genannten Überprüfung waren.
Eine Überprüfung findet vor oder nach jeder Änderung statt, die als für die im Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger enthaltenen Angaben grundlegend angesehen wird.
Der PRIIP-Hersteller überprüft regelmäßig die in dem Basisinformationsblatt enthaltenen Informationen und überarbeitet das Informationsblatt, wenn sich bei der…
das Ergebnis der in Artikel 14b Absatz 1 Buchstaben c und d genannten Überprüfungen, einschließlich aller aufgetretenen Unregelmäßigkeiten;
Die zentralen Elemente der wesentlichen Informationen für den Anleger müssen stets auf dem neuesten Stand sein.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Investmentgesellschaft und für jeden Investmentfonds, den sie verwaltet, eine Verwaltungsgesellschaft ein kurzes…
Die in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angaben sind nach der Gestattung der Veröffentlichung und während der Dauer des öffentlichen Angebots…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.