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Die detaillierten Vorschriften zur Darstellung der Informationen über frühere Wertentwicklungen gründen sich auf die einschlägigen Anforderungen in der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates . Diese Verordnung ergänzt die Vorschriften der Richtlinie 2004/39/EG durch die Aufnahme spezifischer Anforderungen für die Harmonisierung der Informationen, die zur Erleichterung von Vergleichen zwischen den verschiedenen Dokumenten mit wesentlichen Informationen für den Anlegererforderlich sind. So sieht die Verordnung insbesondere vor, dass nur die jährlichen Nettorenditen im Format eines Balkendiagramms präsentiert werden dürfen. Bestimmte Aspekte der Präsentation des Balkendiagramms sollten reguliert werden, einschließlich der begrenzten Umstände, unter denen gegebenenfalls auch simulierte Daten verwendet werden dürfen.
In den Bereichen organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte und Wohlverhalten sollten Regeln und Terminologie so weit wie möglich an die Standards…
Mit dieser Richtlinie sollen die derzeitigen Transparenzanforderungen für Wertpapieremittenten und für Anleger, die bedeutende Beteiligungen an Emittenten,…
Die Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer-…
Die geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften reichen zur Verwirklichung dieses Ziels nicht aus. Die Richtlinie 2001/34/EG des Europäischen Parlaments und…
Diese Verordnung sollte keine allgemeine Verpflichtung für Finanzinstitute oder Anleger begründen, ausschließlich in Wertpapiere zu investieren, für die ein…
Zu den vorhandenen Gesetzgebungsakten der Union, die den durch diese Verordnung abgedeckten Bereich regulieren, zählen ebenfalls die Richtlinie 2002/87/EG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.