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Ein Luftfahrzeugbetreiber kann durch Umstände, die sich seiner Kontrolle entziehen, nicht in der Lage sein, den bei einem bestimmten Flug tatsächlich verbrauchten Treibstoff zu überwachen. Kann der tatsächliche Treibstoffverbrauch durch kein anderes Mittel bestimmt werden, so empfiehlt es sich unter solchen Umständen, das von Kleinemittenten verwendete Instrument zur Schätzung des Treibstoffverbrauchs auch anderen Luftfahrzeugbetreibern für die Schätzung des Treibstoffverbrauchs bestimmter Flüge, für die keine Daten zum tatsächlichen Treibstoffverbrauch vorliegen, zur Verfügung zu stellen.
Menge und Kategorie der verwendeten Kraftstoffe, für die der Emissionsfaktor gemäß dieser Richtlinie null ist, oder die den Luftfahrzeugbetreiber berechtigen,…
alle Luftfahrzeugbetreiber gemäß Anhang XIV Abschnitt 5 der Entscheidung 2007/589/EG für die Zwecke der Schätzung des Treibstoffsverbrauchs bestimmter Flüge…
Gemäß Anhang XIV Abschnitt 6 der Entscheidung 2007/589/EG muss der Überwachungsplan eines Luftfahrzeugbetreibers, der ein Instrument zur Schätzung des…
Eurocontrol hat für bestimmte Flüge zwischen Flugplätzen ein vereinfachtes Instrument zur Schätzung des Treibstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen erstellt und…
Dieses Instrument entspricht den Anforderungen der Leitlinien der Entscheidung 2007/589/EG in Bezug auf ein Konzept, das auf Einzelflügen, der tatsächlichen…
Mit Anhang XIV Abschnitt 4 der Entscheidung 2007/589/EG wird für bestimmte Luftfahrzeugbetreiber, die nur eine begrenzte Zahl Flüge pro Jahr durchführen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.