Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die im Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen festgesetzten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: — Thunfischwadenfänger/Froster: Spanien : 75 % der vorhandenen Fangmöglichkeiten Frankreich : 25 % der vorhandenen Fangmöglichkeiten
Schöpfen die Anträge der in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten auf Erteilung einer Fanggenehmigung die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten nicht aus, so kann die Kommission Anträge anderer Mitgliedstaaten auf Genehmigung von Fischereitätigkeiten berücksichtigen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates vom 29. September 2008 über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Drittlandschiffen zu Gemeinschaftsgewässern findet unbeschadet der Bestimmungen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens und des Protokolls Anwendung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.